Informationen der RD Sachsen zum Kurzarbeitergeld |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 15.12.2020 |
Am 09.12. wurde im Bundesanzeiger per Gesetzblatt Nr. 59 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie ( BeschSiG ) veröffentlicht. Mit diesem "Beschäftigungssicherungsgesetz" werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Das Gesetz soll - gemeinsam mit den beiden Verordnungen - am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Regionaldirektion Sachsen hat uns in diesem Zusammenhang aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ zur Verfügung gestellt:
Hintergrund ist, dass bei Unterbrechungen der Kurzarbeit ab drei Monaten eine neue Anzeige erforderlich ist. Außerdem sei nochmals auf die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2020 zur Erleichterung der Kurzarbeit (KugV) verwiesen.
Kontakt:
Hotline der Regionaldirektion Sachsen: 0371 911 8168
Mail:
Sachsen.GEO@arbeitsagentur.de
Zuletzt geändert am: 15.12.2020 um 15:30
Zurück zur ÜbersichtReferentin / Gesprächspartnerin:
Herr Jan Pratzka, Vorsitzender der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Dresden
Herr Thomas Berndt, Geschäftsführer, Jobcenter Dresden
Thematik:
1. Entwicklung des Arbeitsmarktes 2019, Rückblick – Herausforderungen der
Fachkräftesicherung – Ziele und Schwerpunkte der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden 2020
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender VSBI
Ort:
Agentur für Arbeit, Henriette-Heber-Str. 6, 01069 Dresden, Raum 4.151 (Sitzungssaal)